Samstag, 26 Oktober 2013 19:04

Agrarpolitik 14-17

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Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verordnungspaket zur Umsetzung der Agrarpolitik 14-17 verabschiedet. Kernstück ist die neue Direktzahlungsverordnung. Als zentrale Elemente gelten für den Bundesrat die „konsequente Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Verfassungsziele und die Aufhebung der Tierbeiträge“. Die Anforderungen für die graslandbsierten Milch- und Fleischbeiträge wurden leicht gesenkt. Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2014 in Kraft.

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Das Verordnungspaket umfasst Änderungen an 19 Bundesratsverordnungen. Kernelement ist gemäss dem Communiqué des Bundesrates die neue Direktzahlungsverordnung. So werden künftig weiterhin jährlich 2,8 Mrd. Franken an Direktzahlungen eingesetzt. Die Tier- und Flächenbeiträge werden aufgehoben.

Dafür würden „leistungsorientierte Instrumente in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltige Produktionssysteme, Kulturlandschaft, sichere Versorgung, Biodiversität und Tierwohl gezielt ausgebaut“, heisst es weiter. Die stärke die Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Die Entwicklung gehe dabei nicht auf Kosten der Produktion, hebt der Bundesrat hervor. Die Kalorienproduktion würden den kommenden Jahren sogar zunehmen.

Keine Lösung wurde zur Frage "Inlandleistung beim Fleischimport" präsentiert. Der Bundesrat habe noch nicht zu Ende beraten. Er werde darüber in den kommenden Wochen entscheiden, schreibt der Bundesrat.

Die neue Direktzahlungsverordnung konkretisiert die 7 Direktzahlungsinstrumente (gemäss Communiqué des Bundesrates):

  • Kulturlandschaftsbeiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft: Neben den bestehenden Hang- und Sömmerungsbeiträgen erhalten unter dieser Rubrik Betriebe neu einen Steillagenbeitrag, wenn sie einen hohen Anteil an steilen Flächen aufweisen. Zudem bekommen Betriebe, die ihre Tiere in die Sömmerung geben, neu einen Alpungsbeitrag.
  • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Die Mittel, die bisher für die Tierbeiträge eingesetzt wurden, werden neu flächenbezogen ausgerichtet. Die Betriebe müssen dafür aber einen minimalen Tierbesatz auf Dauergrünland erreichen. Zudem wird mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen von 400 Franken pro Hektare ausgeschüttet. Dies soll gemäss dem Bundesrat den inländischen Ackerbau und insbesondere der Futtergetreideanbau stärken.
  • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt: Diese stärken gegenüber heute die Anreize für „qualitativ hochwertige Fläche“n. Neu werden für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet und für Uferwiesen entlang von Gewässern Beiträge ausgerichtet.
  • Landschaftsqualitätsbeitrag zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften: Mit diesem neuen Instrument können regional angepasste Massnahmen zur Pflege der Kulturlandschaft unterstützt werden.
  • Produktionssystembeiträge zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen: Neben den bestehenden Bio-, Extenso- und Tierwohlbeiträgen wird neu ein Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion von 200 Franken pro Hektare ausgerichtet. Voraussetzung ist ein Kraftfutteranteil in der Ration von maximal 10 Prozent und ein standortgerechter Anteil an Wiesen- und Weidefutter (Talgebiet 75%; Berggebiet 85%).
  • Ressourceneffizienzbeiträge zur nachhaltigen und effizienten Nutzung der Ressourcen. Es werden neu Beiträge ausgerichtet für emissionsarme Gülleausbringung (wie Schleppschlauch), driftreduzierende Techniken beim Pflanzenschutzmitteleinsatz und bodenschonende Anbauverfahren (wie Direktsaat).
  • Übergangsbeitrag zur Gewährleistung einer sozial und wirtschaftlich verträglichen Entwicklung. Dieser Beitrag wird zur Abfederung des Systemwechsels während voraussichtlich acht Jahren ausgerichtet.

 

A. Eine Übersicht der wichtigsten Entscheide nach der Anhörung:

- Mittelverteilung innerhalb des Direktzahlungsbudgets im Jahr 2014:

+30 Mio Fr. für Versorgungssicherheitsbeiträge (v.a. wegen höherem Ackerbaubeitrag)
+24 Mio Fr. für Produktionssystembeiträge (v.a. wegen höheren RAUS-Beiträgen)
+9 Mio Fr. für Kulturlandschaftsbeiträge
+9 Mio Fr. für Biodiversitätsbeiträge
+5 Mio Fr. für Landschaftsqualitätsbeiträge
Gleichbleibend bei Ressourceneffizienzbeiträge 
-82 Mio Fr. bei Übergangsbeiträgen (noch 417 Mio Fr. für 2014 eingeplant, im Dezember 2010 waren es noch 650 Mio Fr. gewesen, früher einst gar 900 Mio Fr. )

- Ackerbaubeitrag: Der Beitrag auf die offene Ackerfläche beträgt 400 Fr./ha  statt den vorgesehenen 300 Fr./ha.

- Raus-Beiträge: Diese werden durchwegs erhöht. Neu gibt es für Rinder über 160 Tage 190 Fr./GVE, für Rinder unter 160 Tage 190 Fr./GVE. Bislang waren es für alle Rinder 180 Fr./ha. Das bedeutet eine starke Erhöhung bei den Kälbern. Auch die RAUS-Ansätze für Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel werden leicht erhöht.

- Erhöhung des GVE-Faktors für „andere Kühe“ (vor allem Mutterkühe) auf 1,0 (wie Milchkühe). Das bedeutet eine Erhöhung der BTS-Beiträge und RAUS-Beiträge für Mutterkuhhalter.

- Der Mindessttierbesatz für Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland beträgt 50% der heutigen Förderlimite (z. B. in der Talzone 1,0 RGVE pro ha). Einst sah das BLW 60% der heutigen Förderlimite vor, was von sehr extensiven Bio-Weide-Beef-Betrieben stark kritisiert wurde. Für Biodiversitätsförderflächen ist ein tieferer Mindesttierbesatz von 30% der heutigen Förderlimite zu erfüllen.

- Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion: Bedingung ist höchstens 10% Kraftfutter und mindestens 75% Wiesen- und Weidefutter im Tal bzw. 85% im Berggebiet. Das BLW hatte ursprünglich 80% im Tal und 90% im Berggebiet vorgeschlagen. Es hat also die Eintrittskriterien ein bisschen gelockert. Der Beitragsansatz beträgt wie vorgesehen 200 Fr./ha.

- Für als Heimtiere registrierte Pferde, deren Fleisch nicht gegessen werden darf, gibt es weiterhin Direktzahlungen.

- Den Steillagenbeitrag erhalten Betriebe schon, wenn 30% ihrer Nutzfläche eine Neigung von über 35% aufweisen (und nicht erst, wenn 50% ihrer Fläche so steil sind). Der Steillagenbeitrag wird abgestuft: Er beträgt bei 30 Prozent Anteil 100 Franken
pro Hektare und steigt auf 1000 Franken pro Hektare bei 100 Prozent Anteil.

- Bei der Kurzalpung (56-100 Tage) von Milchkühen, - ziegen und –schafen gibt es weiterhin den vollen Sömmerungsbeitrag. Die Alpen mit kurzen Alpungszeiten, die oft sehr hoch gelegen sind, behalten dieses Privileg bis 2017.

- Landschaftsqualitätsbeiträge: Auf die ursprünglich vorgesehene Limitierung auf ein Projekt pro Kanton im Jahr 2014 wird verzichtet. Jedem Kanton steht bis Ende 2017 ein Mittelplafonds von 120 Fr./ha LN und 80 Fr./Normalstoss nach Normalbesatz für Projekte zur Verfügung.

B. Folgendes wurde bereits vorher im Parlament entschieden oder war bereits im April in der Anhörung im April vom BLW so vorgesehen:

- Der allgemeine Flächenbeitrag (1020 Fr./ha) sowie die RGVE- und TEP-Beiträge werden abgeschafft. Stattdessen gibt es Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge, ausbezahlt pro Hektare.

- Der Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit beträgt 900 Fr./ha. Bei grossen Betrieben wird er ab 60 ha abgestuft. Auf Biodiversitätsförderflächen gibt es nur 450 Fr./ha.

- Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für den Bezug von Direktzahlungen werden abgeschafft.

- Auszahlung der Direktzahlungen in drei statt zwei Raten.

- Das Gentech-Moratorium wird bis Ende 2017 verlängert.

- Für den Erhalt von Direktzahlungen sind weiterhin mindestens 0,25 Standardarbeitskräfte (SAK) nötig.

- Einzelkulturbeiträge: Es gibt keinen solchen für das Futtergetreide. Derjenige für Zuckerrüben wird von heute 1900 Fr./ha auf 1600 Fr./ha im 2014 bzw. auf 1400 Fr./ha ab 2015 gesenkt, der Beitrag von Ölsaaten (exkl. Soja) und Saatgut von 1000 Fr./ha auf 700 Fr./ha

- Biodiversitätsbeiträge: Zusätzlich zu den bisher geförderten Ökoelementen werden Beiträge für Uferwiesen entlang von Fliessgewässern und für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet eingeführt. Der Bund übernimmt neu maximal 90 anstelle von 80 % dieser Beiträge; die Restfinanzierung wird von Kantonen, Gemeinden oder privaten Trägerschaften sichergestellt. Die Verpflichtungsdauer im Rahmen der Qualitätsstufe II und der Vernetzung beträgt neu 8 anstatt 6 Jahre.

- Der Referenzpreis für Brotgetreide wird um 3 Fr./dt auf 53 Fr./dt gesenkt. Aber auf die Reduktion der maximalen Grenzabgaben für Brotgetreide wird verzichtet. Neu hat das BLW und nicht mehr der Bundesrat die Kompetenz zur Festsetzung der Zölle für Zucker und Brotgetreide.

- Die Verkäsungszulage bleibt bei 15 Rp./kg, die Siloverzichtszulage bei 3 Rp./kg. Für die Verkäsungszulage gibt es neu einen Mindestfettgehalt von 150 g/kg Trockenmasse (mit Ausnahmen für Glarner Schabziger, Werdenberger und Liechtensteiner Sauerkäse sowie Bloderkäse)

- Hangbeiträge: Erhöhung auf Flächen über 35% Neigung: 700 Fr./ha statt 620 Fr./ha. Ab 2017 auf Flächen mit über 50% Neigung: 1000 Fr./ha.

- Sömmerungsbeiträge: Erhöhung auf 400 Fr./NST für gemolkene Kühe, Schafe, Ziegen, für andere RGVE und für Schafe mit ständiger Behirtung oder bei Umtriebsweide mit Herdenschutz; gleichzeitig wird zugunsten des Heim- oder Ganzjahresbetriebs neu ein Alpungsbeitrag von 370 Fr./NST ausgerichtet.

- Ressourceneffizienzbeiträge: Neu gibt es Beiträge für Schleppschlauch, Direktsaat, Streifensaat, Mulchsaat, Unterblattspritztechnik und einige andere ressourcenschonende Verfahren.

Folgende zwei Punkte bleiben noch offen:

- Inlandleistung Fleischimport mit möglicher Kürzung bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen: Diese Frage hat der Bundesrat noch nicht zu Ende beraten. Er wird darüber in den kommenden Wochen entscheiden.

- Anpassung der SAK-Faktoren: Darüber wird der Bundesrat erst entscheiden, wenn der Bericht zum Postulat von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) vorliegt. Dies wird im Frühling 2014 der Fall sein.

Gelesen 5617 mal Letzte Änderung am Sonntag, 20 März 2016 19:09
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